Beitragsordnung des Ski-Club Hirschau e. V.
72070 Tübingen Gegründet 1975
Auf der Grundlage von § 6 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung am 19. Mai 2014
die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft.
(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt:
Jährliche Mitgliedsbeiträge |
Jugendliche von 7-18 Jahren | 30 EUR |
Studente, Auszubildende und Übungsleiter | 30 EUR |
Erwachsene ab 19 Jahren | 60 EUR |
Familien (ab 2 Personen) | 75 EUR |
(2) Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis
eingereicht wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der festgesetzte Betrag zu entrichten.
(3) In den Beiträgen nach Ziff. 1 ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.
(4) Familienmitglieder (Kinder) ab 19 Jahren, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder ein sonstiges eigenes Einkommen haben, fallen nicht
bzw. nicht mehr unter den Familienbeitrag.
(5) Es werden keine Aufnahmegebühren erhoben
(6) Der Jahresbeitrag ist jeweils im Januar des laufenden Jahres fällig. Der Beitragseinzug erfolgt durch Abbuchung. Gebühren, die durch fehlende
Deckung entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
(7) Mitglieder, die über kein Konto verfügen oder aus grundsätzlichen Erwägungen nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, haben ihren
Beitrag zu dem unter Ziff. 6 genannten Termin auf das nachfolgende Konto einzuzahlen: VR Bank Tübingen IBAN: DE31 6406 1854 0001 187007
Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE77 6415 0020 0000 2607 54
(8) Bei Überweisungs- oder Barzahlern kommt eine Bearbeitungsgebühr von 3 EUR hinzu.
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